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Kontakt

 

JugendReferat des Landes OÖ
4021 Linz, Bahnhofplatz 1
Telefon: (+43 732) 7720-15519
Fax: (+43 732) 7720-216330
Mail: jugend.bgd.postooe.gvat

YOUTHPASS

Freiwilliges Engagement macht Karriere 


Der Europäische Rat für Bildung, Jugend und Kultur hat unter der Österreichischen Präsidentschaft in seiner Sitzung am 18. und 19. Mai 2006 in Bad Ischl die Anerkennung des Wertes von nicht formalen und informellen Lernerfahrungen im europäischen Jugendbereich beschlossen.

 

Freiwilliges Engagement zahlt sich auch im Beruf aus - egal, ob es um den Einstieg in die Arbeitswelt geht, oder um den beruflichen Aufstieg. Denn viele Fähigkeiten und Fertigkeiten, die in der Freiwilligenarbeit trainiert werden – z.B. gut im Team arbeiten können, Belastbarkeit und Einsatzfreude, andere motivieren können, überzeugend auftreten, klug verhandeln, Dinge selbständig organisieren können -  spielen in unserer Berufswelt eine wachsende Rolle.



YOUTH PASS


Wer an geförderten Projekten aus dem Programm JUGEND IN AKTION teilnimmt, entwickelt persönliche, soziale und berufliche Kompetenzen, entwickelt ein stärkeres europäisches Bewusstsein, entwickelt ein besseres Verständnis für andere Menschen aus anderen Kulturen...


Um diese Lernerfolge der TeilnehmerInnen zu beschreiben und sichtbar machen zu können, wurde im Jahr 2007 der sogenannte Youthpass entwickelt.  Youthpass Zertifikate können für den Europäischen Freiwilligendienst, Jugendbegegnungen, Jugendinitiativen und Trainingskurse ausgestellt werden.

 

Hier und hier gibt's nähere Infos.

 

ÖSTERREICHISCHER FREIWILLIGENPASS


Mit dem österreichischem Freiwilligenpass des Bundes wurde ein Nachweis für Freiwilligentätigkeiten geschaffen. Dieser Nachweis bietet eine objektive Dokumentation der im Rahmen des freiwilligen Engagements trainierten oder erlernten persönlichen und fachlichen Fähigkeiten.

 

Das bringt bei Bewerbungen und bei der beruflichen Weiterentwicklung konkrete Vorteile. Ausstellungsberechtigt sind alle Organisationen, Vereine, Initiativen, Selbsthilfegruppen und Institutionen, die für gemeinnützige Zwecke tätig sind, nicht gegen das Vereinsgesetz verstoßen und Freiwilligenarbeit ausüben.

 

Hier gibt's nähere Infos.
 

Land Oberösterreich
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Webdesign Cyberhouse
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