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Kontakt

 

JugendReferat des Landes OÖ
4021 Linz, Bahnhofplatz 1
Telefon: (+43 732) 7720-15519
Fax: (+43 732) 7720-216330
Mail: jugend.bgd.postooe.gvat

JUGEND IN AKTION

Das neue EU-Programm 

Das EU-Programm "Jugend in Aktion" ist das Herzstück der EU-Jugendförderung an sich und setzt sich aus fünf Aktionen zusammen. Es ersetzt das Programm "Jugend", das Ende 2006 auslief.

 

AKTION 1 – JUGEND FÜR EUROPA

Die Aktion 1 unterstützt folgende Maßnahmen:

Aktion 1.1 Jugendbegegnungen Sie unterstützt Begegnungen von Jugendorganisationen, aber auch Gruppen junger Menschen zwischen 13 und 25 Jahren, aus verschiedenen Ländern, um auf Basis eines gemeinsamen Themas mehr über einander zu erfahren und zu lernen.

 

Bedingungen:

  • Die Jugendlichen müssen zwischen 13 und 25 Jahren alt sein
  • Die Zahl der Jugendgruppen muss insgesamt mindestens zwei betragen
  • Die Dauer sollte zwischen 6 und 21 Tagen betragen

 

 

 

Förderungen:

  • 70 % der Reisekosten
  • 1000 Euro + 24 Euro/pro TeilnehmerIn/Tag (maximal bei 2 bzw. 3 teilnehmenden Nationen)
  • 2000 Euro + 24 Euro/pro TeilnehmerIn/Tag (maximal bei mehr als drei teilnehmenden Nationen
  • 500 Euro für die Vorbereitung der jeweiligen Gruppe auf den Jugendaustausch

 

Aktion 1.2 Jugendinitiativen Sie unterstützt die Umsetzung selbst konzipierter Aktivitäten von jungen Menschen ebenso wie Gruppeninitiativen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene. Aber auch Vernetzungen vergleichbarer Projekte in verschiedenen Ländern sind mit einbezogen.

 

Bedingungen:

  • Die Jugendlichen müssen zwischen 18 und 30 Jahre alt sein (im Ausnahmefall bereits ab 16 Jahre)
  • Jede Gruppe muss aus mindestens 4 Personen bestehen
  • Die Dauer sollte zwischen 3 und 18 Monaten währen

 

Förderungen:

bis zu 10.000 Euro (maximal)

 

Aktion 1.3. Projekte der partizipativen Demokratie für junge Menschen Sie unterstützt die Mitbeteiligung junger Menschen am demokratischen Leben in ihrer Gemeinde und Region, aber auch auf nationaler wie internationaler Ebene.

 

Bedingungen:

  • Die Jugendlichen müssen zwischen 13 und 30 Jahren alt sein
  • Einbindung junger Menschen in partizipatorischen Strukturen
  • Entwicklung eines Dialogs mit nicht verbandlich organisierten Jugendlichen
  • Das Projekt muss eine nationale und eine grenzüberschreitende Dimension der Netzwerkbildung haben
  • Die Dauer sollte zwischen 6 und 18 Monaten betragen

 

Förderungen:

Bis zu 60 % der Gesamtkosten des Projektes (allerdings eine reelle Förderung von maximal 25.000 Euro)

 

AKTION 2 - EUROPÄISCHER FREIWILLIGENDIENST (EFD)

Die Aktion 2 unterstützt den Auslandsaufenthalt von Jugendlichen, die - auf freiwilliger Basis - bei einem gemeinnützigen Projekt mithelfen möchten.

Der EFD ist vor allem für jene Jugendlichen gedacht, die in einem Sozial-, Kultur-, Umweltbereich, ... Erfahrung sammeln wollen.

Bevorzugt werden dabei "benachteiligte Jugendliche" etwa Schulabbrecher oder junge Menschen mit besonderen Bedürfnissen, die sonst keinen Zugang zu einem EU Projekt hätten.Fremdsprachenkenntnisse sind nicht erforderlich.

 

Den Jugendlichen entstehen dabei keine Kosten, da jene für Unterkunft/Verpflegung, Seminare, Reise- und Versicherung die EU übernimmt.

Darüber hinaus sind die Teilnehmer/-innen unfall-, haftpflicht- und krankenversichert.

 

Gut zu wissen: Der EFD ist nicht auf den EU-Raum beschränkt ist. Eine genaue Liste liegt bei jeder EU-Regionalstelle auf.

Bewerber/-innen müssen sich selbst bei der EU-Regionalstelle "Jugend in Aktion" melden.

 

Bedingungen:

  • Die Jugendlichen müssen zwischen 18 und 25 Jahren sein (in besonderen Fällen jünger, aber auch älter)
  • Der Zeitrahmen reicht zwischen 6 und 12 Monate ( in besonderen Fällen auch kürzer möglich)

 

Förderungen:

  • Reisekosten 100 %
  • Visakosten 100 %
  • Impfkosten 100 %
  • Taschengeld für die Freiwilligen innerhalb der EU zwischen 80 (Lettland) und 150 (UK) Euro/Monat
  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • Vorbereitungsseminare, projektbezogene Seminare
  • Unfall-/Haftpflicht-/Krankenversicherung

 

AKTION 3 - JUGEND FÜR DIE WELT

Die Aktion 3 unterstützt Jugendbegegnungen, Seminare und generelle Trainings, die nicht in Aktion 1 oder Aktion 4 fallen können, weil die Partnergruppen aus so genannten „Partnerländern“ (= Nicht-Programmländer!) kommen.

 

Bedingungen:

Wie für Aktion 1.1 oder Aktion 4. geltend; es soll aber eine Balance der Teilnehmer/-innen aus Partner- und Programmländern herrschen

 

Förderungen:

Hängen stark vom Projekt ab

 

AKTION 4 - UNTERSTÜTZUNGSSYSTEME FÜR IM JUGENDBEREICH TÄTIGE

Die Aktion 4 unterstützt ausschließlich Leute, die in der Jugendarbeit tätig sind, gleichwohl ob ehrenamtlich oder beruflich.

Diese Aktion zählt neben dem EFD wohl zu den attraktivsten EU-Programmen. Sie ist in mehrere "Unteraktionen" aufgeteilt.

 

  • Studienbesuche

Ziel: Aufbau und Festigung von Partnerschaften zwischen Jugendorganisationen mit einem zentralen Thema.

Einschließlich des Aufnahmelandes müssen mindestens vier Partnerorganisationen beteiligt sein, die zwei Kernthemen möglichst umfangreich und ausführlich bearbeiten.

Die Themen sind im Antragsformular aufgelistet.

Dauer: bis 10 Tage (excl. An- und Abreise); max. 50 Teilnehmer/-innen

Förderungen: 70 % der Reisekosten, Fixpauschale von 1.500 Euro & 50 Euro Pauschale pro Tag/Teilnehmer/-in für Unterkunft/Verpflegung; und zusätzlich 50 Euro/Person, die an dem Projekt teilnimmt.

 

  • Seminare

Ziel: Entwicklung so genannter "Diskussionsplattformen über Jugendfragen".Sie sind eng verwandt mit den Studienbesuchen, nur haben sie mehr theoretischen Charakter.

Dauer: bis zu 10 Tage (excl. An- und Abreise); max. 50 Teilnehmer/-innen

Förderungen: 70 % der Reisekosten, Fixpauschale von 1.500 Euro & 50 Euro Pauschale pro Tag/Teilnehmer/-in und zusätzlich 50 Euro/Person, die an dem Projekt teilnimmt.

 

  • Kontaktseminare

Ziel: Kennenlernen teilnehmender Partner/-innen zur Entwicklung neuer Projekte zum gewählten Thema.

Dauer: bis zu 10 Tage (excl. An- und Abreise); max. 50 Teilnehmer/-innen

Förderungen: 70 % der Reisekosten, Fixpauschale von 1.500 Euro & 50 Euro Pauschale pro Tag/Teilnehmer/-in, und zusätzlich 50 Euro/Person, die an dem Projekt teilnimmt.

 

  • Training

Ziel: Verbesserung der Kompetenz/Kenntnisse/Fähigkeiten und Einstellungen der Teilnehmer/-innen zu einem bestimmten Thema.

Dauer: bis zu 10 Tage (excl. An- und Abreise), max. 50 Teilnehmer/-innen

Förderungen: 70 % der Reisekosten, Fixpauschale von 1.500 Euro & 50 Euro Pauschale pro Tag/Teilnehmer/-in, und zusätzlich 50 Euro/Person, die an dem Projekt teilnimmt.

Zusätzlich gibt es bei einem Training eine Pauschale für "Schulungswerkzeuge" (Beitrag zum Honorar für Trainer/-in/Schulungsmaterialien) von 350 Euro/Tag.

 

  • Job- Shadowing

Ziel: Während eines Kurzaufenthaltes bei einer Organisation, die im gleichen/ähnlichen Bereich wie der eigenen tätig ist, bewährte Praktiken austauschen, einen Einblick in eine Arbeitsweise erhalten und das erworbene Wissen zurück in die eigene Organisation mitnehmen; eventuell gemeinsame Projekte verwirklichen.

Dauer: 10 - 20 Tage (excl. An- und Abreise); max. 2 Teilnehmer/-innen.

Förderungen: 70 % der Reisekosten, Fixpauschale von 1.500 Euro & 50 Euro Pauschale pro Tag/Teilnehmer/-in, und zusätzlich 50 Euro/Person, die an dem Projekt teilnimmt.

 

  • Vernetzungstreffen

Ziel: Aufbau neuer oder Verstärkung bereits bestehender Netzwerke.

Dauer: bis zu 18 Monate; es müssen mindestens 6 Partner/-innen aus mindestens 6 verschiedenen Ländern daran teilnehmen.

Förderungen: Der Zuschuss basiert auf den tatsächlichen Kosten, von der Gesamtsumme max. 50 %, max. 20.000 Euro gefördert werden.

 

AKTION 5 - UNTERSTÜTZUNG FÜR DIE EUROPÄISCHE ZUSAMMENARBEIT IM JUGENDBEREICH

Die Aktion 5 unterstützt ganz spezielle Ereignisse im jugendpolitischen Bereich. So können Jugendseminare und jugendbezogene Veranstaltungen während kommender EU-Präsidentschaften von diesem Programm lukrieren.

Diese Aktion fördert sowohl grenzüberschreitende als auch nationale Jugendseminare, wobei diese wichtige Themen im Bereich der europäischen Jugendpolitik behandeln sollen.

 

Dauer: bis zu 9 Monate, das grenzüberscheitende oder nationale Jugendseminar muss allerdings 3 - 6 Tage (excl. An-/Abreise) betragen.

Teilnehmer/-innen: mindestens 60 (zwischen 15 und 30 Jahre)

Förderung: Diese wird anhand der tatsächlichen Kosten berechnet und kann bis zu 60 % der Gesamtkosten decken (bis zu 50.000 Euro).

 

Weiterführende Informationen unter:

Regionalstelle EU-Programm Jugend in Aktion in OÖ., Verein 4YOUgend,

Pfarrplatz 1/2, 4020 Linz,

Mail: office4yougendat

Fon: (+43-732) 771 030-12, Fax: (+43-732)-771 030-4

Kontakt: Susanne Rosmann, www.4yougend.at

> Der Verein 4YOUgend versendet regelmäßig einen Newsletter, der die aktuellen Angebote über Internationales und Jugendarbeit informiert.

Gratis erhältlich bei: Susanne Rosmann.

Homepage der Nationalagenturfür das EU-Programm JUGEND IN AKTION: Generelle Infos zum Programm auf www.jugendinaktion.at

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