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Kontakt

 

JugendReferat des Landes OÖ
4021 Linz, Bahnhofplatz 1
Telefon: (+43 732) 7720-15519
Fax: (+43 732) 7720-216330
Mail: jugend.bgd.postooe.gvat

EU KOMMUNAL

Städtepartnerschaften - Interreg IV - Leader 2007 - 2013 

Neben dem Programm Jugend in Aktion kann durchaus das eine oder andere Programm aus der vielfältigen EU Förderungswelt interessant sein. Zwar liegt der Schwerpunkt nicht definitiv auf Freizeitpädagogik, dies sollte jedoch Interessierte aber nicht davon abhalten sich zu informieren. Neben dem Programm Jugend in Aktion gibt es also noch eine Reihe von EU Geldtöpfen, die bei einigem Geschick "angezapft" werden können.


I) Programm Bürgerinnen und Bürger 2007 - 2013 Städtepartnerschaften

Mit diesem Programm soll eine aktive europäische Bürgerschaft ins Leben gerufen werden.  Im Mittelpunkt steht dabei der Gedanke, dass gemeinsam handelnde BürgerInnen ihre Ideen, die über nationale Konzepte hinaus gehen, formulieren und umsetzen.


Aktion 1 Aktive Bürgerinnen und Bürger

Die Aktion 1 ersetzte das EU Programm "Städtepartnerschaften" hat aber gleichwohl die gleiche Intention, Bürger/-innen zum gemeinsamen Dialog und in Aktionen zu bringen.

Grundsätzlich sollte man sich nicht an dem Begriff "Städtepartnerschaft" stoßen. Alle Gemeinden, und seien sie auch noch so klein, können daran teilnehmen. Und das ist auch der springende Punkt. Die Gemeinde, oder ein Verein, der von der Gemeinde mit der Abwicklung offiziell beauftragt wird, führt die Partnerschaftstreffen durch, ist also der/die alleinige Antragssteller/-in.Denkbar ist dieses Programm etwa für Jugendtreffen zwischen mindestens zwei vorzugsweise aber mehr europäischer Gemeinden. Die Förderungen werden nur an die organisierende Gemeinde vergeben.


Zwei mögliche Schienen in der Jugendarbeit sind denkbar:

1. Bürger/-innen-Begegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften

2. Netzwerke zwischen Partnerstädten

 


ad 1. Voraussetzungen und Förderung für Städtepartnerschaft:

  • Mindestens zwei Teilnehmerländer, davon mindestens ein EU-Land (es gilt aber der Grundsatz: je mehr, desto besser)
  • Mindestens 25 Teilnehmer/-innen aus den eingeladenen Gemeinden
  • Mindestens 5 Teilnehmer/-innen aus einer eingeladenen Gemeinde
  • Höchstdauer 21 Tage
  • Zuschuss zwischen 2.500,00 und 40.000,00 Euro
  • Reisekostenzuschuss abhängig von der Entfernung


ad 2. Voraussetzungen und Förderung für Netzwerke zwischen Partnerstädten:

  • Gemeinden aus mindestens 4 Teilnehmerländer
  • Davon mindestens ein EU-Land
  • Mindestens 30 internationale TeilnehmerInnen
  • Mindestens drei verschiedene Veranstaltungen mit Höchstdauer von 21 Tagen
  • Höchstdauer des gesamten Projekts liegt bei 24 Monaten
  • Zuschuss zwischen 10.000,00 und 150.000,00 Euro
  • Reisekostenzuschuss abhängig von der Entfernung


Weitere Informationen unter: http://europa.eu.int/comm/towntwinning/call/call_de.html


Seit dem 1. Januar 2006 werden alle Städtepartnerschafts-Projekte von der "Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur" für die Verwaltung der Gemeinschaftsmaßnahmen in den Bereichen Bildung, Audiovisuelles und Kultur verwaltet.

Bitte richten Sie Ihre Korrespondenz/Nachfragen zu diesen Aufrufen und Projekten direkt an die Agentur:

EACEA - Education, Audiovisual and Culture Executive Agency

(Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur)

Abteilung  P7 – Bürgerschaft

BOUR 00/13

Avenue du Bourget 1

BE-1140 Brussels

Europa für Bürgerinnen und Bürger


II) LLL –Lebens Langes Lernen

Die neue Programmgeneration folgt den bisherigen EU Programmen Leonardo da Vinci und Sokrates nach und wird bis Ende 2013 laufen

Die neue Programmgeneration umfasst Maßnahmen zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung und soll dadurch dazu beitragen, dass sich die europäische Gemeinschaft zu einer fortschrittlichen Wissensgesellschaft mit nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung, mehr und besseren Arbeitsplätzen und größerem sozialem Zusammenhalt entwickelt.

Das Programm  für Lebenslanges Lernen bildet sich aus

  • Comenius (Schulbildung)
  • Erasmus (Hochschulbildung)
  • Leonardo da Vinci (Berufsaus– und Weiterbildung)

eine gemeinsame Programmgruppe.


A) COMENIUS

Ziel ist die Entwicklung von Kenntnis und Verständnis der europäischen Kulturen und Sprachen.

Es soll Unterstützung beim Erwerb von Fähigkeiten und Kompetenzen für ihre persönliche Entwicklung sein.

Alle Schulen, Kindergärten und Musikschulen mit Öffentlichkeitsrecht können an sogenannten COMENIUS-Schulpartnerschaften teilnehmen. Das heißt, dass in diesen Fällen die Schule bzw. der Kindergarten Ansprechpartner/-in ist!

Darüber hinaus können aber auch Vereine, gemeinnützige Einrichtungen und nichtstaatliche Organisationen teilnehmen.

 

Auf folgende Prioritäten wird beim COMENIUS-Programm Wert gelegt:

  • Muttersprachliche Kompetenz
  • Fremdsprachliche Kompetenz
  • Mathematische - naturwissenschaftliche Kompetenz
  • Computerkompetenz
  • Lernkompetenz
  • Soziale Kompetenz
  • Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz
  • Kulturbewusstsein


Projektdauer: 2 Jahre

Förderungen: je nach Anzahl der teilnehmenden Schulen zwischen 6.000,00 und 20.000,00 Euro.

Aktueller Durchführungszeitraum: 1. August 2009 bis 31. Juli 2011

Teilnehmende Länder: Mitgliedstaaten der EU, EWR – Staaten ( Norwegen, Island, Lichtenstein), Türkei


B) ERASMUS

Für Studenten ist das Erasmus-Programm eine Überlegung wert.

Ähnlich wie beim Comenius-Programm ist nicht die Einzelperson Antragsteller/-in, sondern die Universität.


Das Erasmus-Programm unterstützt folgende Personen bzw. Institutionen:

  • Studierende, die einen allgemeinen oder beruflichen Bildungsgang der Tertiärstufe absolvieren
  • Hochschulen
  • Vereinigungen und Vertreter der an der Hoch­schul­bildung beteiligten Akteure einschließlich relevanter Vereinigungen von Studierenden, Hochschulen und Lehrkräften/Ausbildern
  • Öffentliche und private Stellen einschließlich gemein­nütziger Einrichtungen und nichtstaatlicher Orga­ni­sa­tio­nen, die auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene für die Organisation und das Angebot von allgemeiner bzw. beruflicher Bildung zuständig sind
  • Anbieter von Beratungs- und Informationsdiensten zu Aspekten des lebenslangen Lernens

 

Einreichfristen:

Multilaterale Projekte, Netze und flankierende Maßnahmen........27.02.2009

Intensivprogramme...............................................................................13.03.2009

Mobilität (Studienaufenthalte, Studierendenpraktika, Mobilität

von Lehr- und sonstigem Hochsculpersonal).................................13.03.2009


Dauer: 1. Juli bis 30. September des darauf folgenden Jahres.

Förderungen: sind bei der Nationalagentur zu erfragen.

 

C) LEONARDO DA VINCI

Das Programm Leonardo da Vinci widmet sich ausschließlich der allgemeinen und beruflichen Bildung in einem der 31 europäischen Länder.


Teilnehmen können alle:

  • Personen, die an beruflichen Bildungsgängen jeglicher Art mit Ausnahme von Bildungsgängen der Tertiärstufe teilnehmen
  • Arbeitsmarktteilnehmer/-innen
  • Einrichtungen oder Organisationen, die Lernangebote in den vom Programm Leonardo da Vinci abgedeckten Bereichen bereitstellen
  • Anbieter von Beratungs- und Informationsdiensten zu Aspekten des lebenslangen Lernens
  • Personen und Stellen, die auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene für Systeme und politische Strategien zu Aspekten der beruflichen Aus- und Weiterbildung zuständig sind
  • Mit Aspekten des lebenslangen Lernens befasste Forschungszentren und -einrichtungen
  • Hochschulen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • ehrenamtlich tätige Einrichtungen und
  • nichtstaatliche Organisationen


Maßnahmen:

  • Mobilität Partnerschaften ab 2009
  • Multilaterale Projekte zum Transfer von Innovation
  • Multilaterale Projekte zur Entwicklung von Innovation
  • Multilaterale Netze Flankierende Maßnahmen


Schwerpunkte dieses Programms liegen, vereinfacht ausgedrückt, im Erwerb von berufsbezogener Sprachkompetenz in Verbindung mit einer Vermittlung von Pflichtpraktika im Ausland.

Dauer: 3 Wochen bis 12 Monate (hängt von der jeweiligen Zielgruppe ab)

Förderungen: in Form eines Kostenzuschusses zu Reise- und Versicherungskosten.

Dazu gibt es eine Aufenthaltskostenpauschale, dessen Höhen vom jeweiligen Zielland abhängig ist.

Infos zum Bereich Lebens Langes Lernen: www.lebenslanges-lernen.at


Thematisch verwandt ist folgendes EU Angebot:

IFA ( Internationaler Fachkräfteaustausch)

IFA hat sich auf die Betreuung von Nicht-Akademiker/-innen spezialisiert und ermöglicht jährlich mehr als 400 Lehrlingen, Schüler/-innen aus berufsbildenden Schulen, Arbeitnehmer/-innen und Ausbilder/-innen ein Praktikum im Ausland.

Jährlich nehmen 2.000 Jugendliche, 150 Unternehmen, Schulen und weitere Bildungseinrichtungen diese Leistungen in Anspruch.


IFA bietet:

  • Auslandspraktika für Lehrlinge
  • Unterstützung von Einzelpersonen bei der Planung ihrer Auslandspraktika
  • Unterstützung von Unternehmen und berufsbildenden Schulen beim Aufbau und bei der Durchführung von Austauschprogrammen.
  • Förderung der Weiterbildung von begabten und engagierten Lehrlingen und Lehrabsolvent/-innen


Antrag: Ein formloser Antrag in Verbindung mit einem "Europäischen Lebenslauf" genügt.

Formular: Das Formular für diesen "Europäischen Lebenslauf" findet man unter: www.europass.at

Weitere Infos: Internationaler Fachkräfteaustausch IFA

Rainergasse 38, 1050 Wien

Tel. (+43 1) 545 16 71-32

Mail: infoifa.orat

Homepage: www.ifa.or.at

 

III) INTERREG IV

Das Programm INTERREG IV hat zum Ziel grenzüberschreitende Zusammenarbeit benachbarter Regionen zu fördern.

Grundsätzlich sind Projekte der INTERREG IV von langfristigem Charakter. Für Einzelpersonen ist INTERREG IV nicht geeignet, ebenso wenig haben kurzzeitig geplante Projekte ohne ausgeprägten nachhaltigen Charakter kaum Chancen auf Bewilligung.


Das Nachfolgeprogramm INTERREG IV hat mit dem Freistaat Bayern den Vollbetrieb aufgenommen. Die Kooperation mit dem Kreis Südböhmen befindet sich mit Stand Jänner 2009 noch im Zustand einer "Baustelle", an der aber emsig gearbeitet wird.


Oberösterreich – Tschechische Republik

Ansprechpartner/-in für Oberösterreich ist der Kreis Südböhmen, also die Verwaltungseinheiten Krumau, Budweis, Prachatice und Jindrichuv.

Es ist aber nicht ganz Oberösterreich einbezogen, sondern nur die politischen Bezirke Freistadt, Rohrbach, Linz Stadt, Linz Land, Wels Stadt, Wels Land, Eferding, Braunau, Grieskirchen, Ried und Schärding, sowie das Gemeindegebiet von Bad Leonfelden im Bezirk Urfahr-Umgebung.


Zur Zeit (Stand Jänner 2009) befindet sich die Umsetzung des INTERREG IV Programms noch im Zustand einer (kreativen) Baustelle.Oberösterreich - Freistaat Bayern

Teilnehmerregionen:Innviertel, Mühlviertel, Region  Linz-Wels, Region Steyr-Kirchdorf  und das Traunviertel auf oberösterreichischer Seite bzw. die angrenzenden Regionen Niederbayerns Altötting, Passau und Freyung.




Für die verbandliche Jugendarbeit und Jugendeinrichtungen macht im Grunde die Priorität 2 "Attraktiver Lebensraum durch nachhaltige Entwicklung der Regionen" Sinn. Dabei ist das Aktivitätsfeld 2.2. Erhalt der natürlichen und kulturellen Ressourcen durch Umwelt-  und Naturschutz und weitere Präventivmaßnahmen sowie nachhaltige Regionalentwicklung sowie das Aktivitätsfeld 2.5. Stärkung der gemeinsamen regionalen Identität durch Unterstützung kleinregionaler und lokaler Initiativen durchaus interessant.


Voraussetzung sind:

  • Grenzübergreifende Zusammenarbeit
  • Nachhaltige Wirkung Umsetzung in den vorgesehenen Regionen


Weiterführende Infos:

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Abt. Raumordnung - Überörtliche Raumordnung, Koordinationsstelle für die EU-Regionalpolitik

Bahnhofplatz 1, 4021 Linz

Kontakt: Dipl.-Ing. Schrötter Robert, OBauR,

Mail: robert.schroetterooe.gvat, Tel. (+43 732) 77 20-148 23

Homepage: www.interreg-bayaut.net

sowie

Regionalmanagement OÖ. GmbH,

Industriestraße 6, 4240 Freistadt

Kontakt: Romana Sadravetz,

Mail: romana.sadravetzrmooeat, Tel. (+43 7942) 771 88-257

Homepages: www.rmooe.at, www.interreg-bayaut.net, www.at-cz.net


IV) LEADER 2007 - 2013

Liaison Entre Actions de Developpement de l'Economie Rurale

(Verbindungen zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft)


Als ein weiteres Programm das auf regionaler Ebene konzipiert ist, ist das LEADER-Programm zu erwähnen.

LEADER fördert grundsätzlich Projekte im ländlichen Raum und setzt ein Zusammenwirken bzw. Gemeinschaftsinitiativen auf lokaler Ebene voraus.

Ein wesentliches Kriterium ist auch das partnerschaftliche Zusammenwirken, sowie das von privaten und öffentlichen Einrichtungen.


In Oberösterreich fanden sich bis Ende 2008 24 LEADER-Regionen mit 160 Gemeinden. Mit Anlaufen des neuen Leaderprogramms ist davon auszugehen, dass mit Ausnahme der Statutarstädte, Linz, Wels und Steyr, der ganze oberösterreichische Raum, von wenigen Ausnahmen abgesehen, in LEADER-Regionen erfasst ist. Diese werden so wie bislang von LEADER-Manager/-innen betreut.

Diese Manager/-innen sind grundsätzlich Ansprech– bzw. Koordinationsstellen für Einreichung von Projekten.


Die Neuausschreibung aller LEADER-Regionen ist seit geraumer Zeit abgeschlossen. Auch jene Regionen die bislang als LEADER-Regionen geführt wurden, mussten sich erneut diesem Prozedere stellen. Das nunmehr neu gestartete LEADER-Programm ist finanziell deutlich ausgebaut worden. Daher ist anzunehmen, dass auch für kreative Jugendprojekte, bei einiger Kreativität und Einfallsreichtum, Raum gegeben ist.


Förderungswerber: natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen im Sinne der Programm-Zielsetzungen.

Fördergegenstand:

  • Organisation eines Starttreffens
  • Studien bzw. Untersuchungen zur Durchführung einer gemeinsamen Aktion (inkl.Erfahrungsaustausch)
  • Durchführung der gemeinsamen Aktion
  • Evaluierung der Zusammenarbeit
  • Öffentlichkeitsarbeit


So genannte LAG's (Lokale Aktionsgruppen) bilden die Arbeitsplattformen, die besonderen Wert legenauf folgende

Ansätze:

  • Territoraler Ansatz - soziokulturelle Identität
  • Bottom Up Ansatz - Einbeziehung lokaler Aktivist/-innen
  • Innovationsgehalt - Einmaligkeit des Projektes
  • Partnerschaftlichkeit - Zusammenarbeit privater und öffentlicher Einrichtungen
  • Multisektoraler Ansatz – Gesamtkonzept – keine Einzelaktionen
  • Vernetzung – Gedanken- bzw. Erfahrungsaustausch der Aktivist/-innen verschiedener Regionen


Wenn diese Kriterien erfüllt sind, sind Projekte, die in einer LEADER-Region, also im ländlichen Raum entwickelt werden, im Jugendbereich durchaus vorstellbar. Konkret wurden bereits die Projekte "Jugendtankstelle – Mühlviertler Alm" und ein Jugendbeteiligungsprojekt in der REGEF-Region Eferding umgesetzt.


 

Weitere Infos:

Fachlich zuständig ist, da sich das LEADER 2007 – 2013 Programm auf den ländlichen Raum bezieht, die

Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung der Oö. Landesregierung,

Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, (LDZ)

Ansprechpartner:

Dipl.-Ing. Johann Gruber, Mail: hans.gruberooe.gvat, Tel. (+43 732) 77 20-115 25; Dr. Gabriele Kastenhuber, Mail: gabriele.kastenhuberooe.gvat, Tel. (+43 732) 7720-148 26

Homepage: http://www.leader-austria.at/mailto:www.leader-austria.at

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