Kontakt
JugendReferat des Landes OÖ
4021 Linz, Bahnhofplatz 1
Telefon: (+43 732) 7720-15519
Fax: (+43 732) 7720-216330
Mail: jugend.bgd.postooe.gvat
FÖRDERGRUNDSÄTZE
Gültig für alle finanziellen Förderungen des JugendReferates
Als förderungswürdig im Rahmen der Förderungsgrundsätze gelten in erster Linie Angebote der Jugendarbeit, die sich insbesondere an folgenden Grundsätzen orientieren:
- Wahrnehmung von Anliegen und Interessen junger Menschen
- Mitbestimmung und Partizipation von jungen Menschen in allen Lebensbereichen
- Mündigkeit, Eigenständigkeit und Demokratieförderung
- Förderung von innovativen Prozessen, Projekten
- Persönlichkeitsentfaltung, körperliche, seelische und geistige Entwicklung junger Menschen
- Förderung der Bereitschaft junger Menschen zu Toleranz, Verständigung, Frieden und Zusammenleben sowie des gegenseitigen Verständnisses im innerstaatlichen wie auch im internationalen Bereich
- Förderung Gemeinschaft stiftender menschenrechtsbezogener Bildung
- Politische und staatsbürgerliche Bildung sowie religions- und ethikbezogene Bildung junger Menschen
- Entwicklung des sozialen und ökologischen Engagements junger Menschen
- Förderung der
- Lebensführungs- und gesundheitsbezogenen Bildung
- berufs- und karriereorientierten Bildung
- generationsbezogenen Bildung
- Entfaltung von kreativen Kräften junger Menschen, um eine aktive Beteiligung am kulturellen Leben zu ermöglichen
- Gleichberechtigung beider Geschlechter und Behindertenintegration
WER UND WIE?
Alle Infos zur Vergabe der Förderungen
EMPFÄNGER
Mit Förderungen für Angebote der Jugendarbeit können auf Antrag rechnen:
1. Als Verein konstituierte verbandliche Jugendorganisationen und Jugendinitiativen, nicht verbandlich organisierte Jugendgruppen, sowie Einrichtungen der offenen Jugendarbeit,
- deren Organisationsstatuten mit dem Bekenntnis zur Demokratie mit den Grundwerten des Friedens, der Freiheit sowie der Menschenrechte und des Rechtsstaates im Einklang stehen
- deren satzungsgemäßer Zweck die Vertretung der Interessen junger Menschen enthält und deren Tätigkeit auf die Förderung von Maßnahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit, insbesondere der Förderung der Entwicklung von geistigen, psychischen, körperlichen, sozialen, politischen, religiösen und ethischen Kompetenzen von Jugendlichen abzielt
- deren Satzung und Tätigkeiten mit den Grundsätzen für die außerschulische Jugendarbeit vereinbar sind
- deren Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist
- deren Sitz sich im Inland befindet
2. Nicht als Verein konstituierte Jugendinitiativen, nicht verbandlich organisierte Jugendgruppen sowie Einrichtungen der Jugendarbeit,
- deren Tätigkeit auf die Förderung von Maßnahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit, insbesondere der Förderung der Entwicklung von geistigen, psychischen, körperlichen, sozialen, politischen, religiösen und ethischen Kompetenzen von Jugendlichen abzielt.
- deren Tätigkeiten den vom JugendReferat des Landes Oö. festgelegten Grundsätzen für die außerschulische Jugendarbeit entsprechen
- nicht auf Gewinnerzielung gerichtet sind und
- zumindest eine volljährige Person oder juristische Person Gewähr für die Erfüllung der Förderungsbedingungen durch Unterfertigung der Förderungserklärung bietet.
3. Gemeinden und Gemeindeverbände
- deren Tätigkeit auf die Förderung von Maßnahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit, insbesondere der Förderung der Entwicklung von geistigen, psychischen, körperlichen, sozialen, politischen, religiösen und ethischen Kompetenzen von Jugendlichen abzielt und
- den vom JugendReferat des Landes Oö.vorgegebenen Grundsätzen der außerschulischen Jugendarbeit entsprechen.
4. Einzelpersonen, die oben genannten Sinn Aktivitäten setzen
HÖHE
Die Höhe der finanziellen Förderung wird aufgrund intern festgelegter Grundsätze, entsprechend der finanziellen Situation des Förderungswerbers und sonstiger aktueller Schwerpunktsetzungen der öffentlichen Jugendarbeit des Landes festgelegt.
OFFENLEGUNG
Wer für Aktivitäten auch bei anderen Stellen eine Förderung beantragt, ist zur Offenlegung gegenüber allen betroffenen Fördergebern - auch dem JugendReferat des Landes Oö. - verpflichtet.
VERGABE
Förderungen werden nach Maßgabe der verfügbaren Budgetmittel in der Reihenfolge des Einlangens der Anträge vergeben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.
TIPP: Möglichst frühzeitig ansuchen!
VERWENDUNGS-NACHWEIS
Die widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel ist bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in der vom Land gewünschten Form nachzuweisen. Die allgemeinen Richtlinien für Förderungen aus Landesmitteln, Fin-010104/126-2003, verlautbart in der Amtlichen Linzer Zeitung, Folge 7/2003, vom 03.04.2003 sind verbindlich anzuerkennen.
AUSKÜNFTE
Doris Lauer, Tel. (+43 732) 7720-15523
Renate Hinterberger, Tel. (+43 732) 7720-15710
Maria Nahringbauer, Tel. (+43 732) 7720-15524

