Kontakt
JugendReferat des Landes OÖ
4021 Linz, Bahnhofplatz 1
Telefon: (+43 732) 7720-15519
Fax: (+43 732) 7720-216330
Mail: jugend.bgd.postooe.gvat
FERIENLAGER VON JUGENDORGANISATIONEN
Ein Euro pro Lagertag!
Alle Organisationen, die im OÖ. Landesjugendbeirat vertreten sind,
können sich auch heuer wieder über einen Euro pro Kind und Tag bei bis zu maximal 14-tägigen Ferienlagern in Österreich als Förderung freuen.
FERIENLAGER-FÖRDERGRUNDSÄTZE
für die Gewährung eines Landeszuschusses bei der Durchführung von Kinder- bzw. Jugendferienlagern:
- Anträge können von allen Ortsgruppen der oö. Jugendorganisationen gestellt werden, die im OÖ. LandesJugendbeirat vertreten sind.
- Für Ferienlager für Kinder und Jugendliche in den Sommerferien, die der allgemeinen Persönlichkeitsbildung dienen.
- Dauer des Ferienlagers mindestens fünf Tage bis höchstens vierzehn Tage (inklusive An- und Abreisetag). Für allenfalls länger dauernde Aktionen gibt es für die 14 Tage übersteigende Dauer keine Förderung.
- Der Zuschuss aus Jugendförderungsmitteln des Landes OÖ beträgt in diesem Jahr pro Tag und Teilnehmer/in 1 Euro.
- Alter der Teilnehmer/innen zwischen 6. und vollendetem 18. Lebensjahr.
- Veranstaltungsort in Österreich und Wohnsitz der Teilnehmer/-innen in Oberösterreich.
- Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn des Lagers bis spätestens 15. Juni des lfd. Jahres beim JugendReferat des Landes OÖ, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, einzureichen.
- Nach Einlangen des Antrages wird eine schriftliche Zusage über den zu erwartenden Zuschuss gegeben, soweit Landesmittel zur Verfügung stehen.
- Über die Gewährung des Landeszuschusses sind die Eltern der Teilnehmer/innen zu informieren, dass in das Anmeldeformular für die Veranstaltung der Hinweis "Gefördert aus Jugendförderungsmitteln des Landes" aufgenommen wird. Gleichzeitig ersuchen wir um die Schaltung des Logos des JugendReferates des Landes Oö.
- Nach Durchführung des Ferienlagers ist eine Teilnehmer/innenliste bis spätestens vier Wochen nach Ende des Ferienlagers an das JugendReferat des Landes OÖ, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, zu senden.
- Nach Prüfung der eingesandten Unterlagen wird die Anweisung des Landeszuschusses auf die auf der Förderungserklärung bekannt zu gebende Bankverbindung veranlasst.
- Wenn sich erweist, dass die Förderung aufgrund unrichtiger Gesuchsangaben gewährt wurde, besteht Rückzahlungspflicht.
- Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht.
SO EINFACH GEHT'S
- Formular auf Festplatte speichern
- Ausfüllen und ausdrucken
- Unterschrieben an das JugendReferat des Landes OÖ, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, schicken.
AUSKÜNFTE
Maria Nahringbauer, Tel. (+43 732) 7720-15524 oder
Renate Hinterberger, Tel. (+43 732) 7720-15710


