Kontakt
JugendReferat des Landes OÖ
4021 Linz, Bahnhofplatz 1
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Fax: (+43 732) 7720-216330
Mail: jugend.bgd.postooe.gvat
JUGENDZENTRUM-ERRICHTUNG
Tipps und Infos

JUGENDLICHE EINBEZIEHEN
Die ersten Schritte bzw. Überlegungen sollten der Zielgruppe - den Jugendlichen - gewidmet sein.
Denn nicht immer ist ein Jugendtreff Resultat einer Befragung oder gar einer konkreten Wunschäußerung, wie z. B. einer Unterschriftenliste oder einer Petition der Jugendlichen.
Es soll schon vorgekommen sein, dass die erwachsenen Entscheidungsträger/-innen im guten Glauben etwas Gutes für ihre ortsansässigen Jugendlichen zu tun, diesen ungefragt einen tollen Jugendtreff "hingestellt" haben und sich dann vor der gähnenden Leere der Räume wiederfinden: frei nach dem Motto, dass das Gegenteil von "gut" eben auch des öfteren "gut gemeint" sein kann...
ÜBERPARTEILICHKEIT
Dieses Projekt sollte von allen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen (überparteilich) getragen sein.Gerade ein Jugendtreff läuft nie ohne kleinere oder größere Schwierigkeiten. Schon aus diesem Grund würde er sich sehr schnell zwischen parteipolitischen Ambitionen zerreiben.
GELD
Mit einem möglichst breiten parteipolitischen Konsens Hand in Hand geht auch die Sicherheit, dass die entsprechenden finanziellen Mittel seitens der Gemeinde bereit gestellt werden.
Es muss von Beginn an klar sein, dass ein Jugendtreff Geld kostet - diese Summe aber im Sinne des Präventionsgedankens zweifellos ein Mehrfaches an Reparaturmaßnahmen spart!
Wie hoch diese Ausgaben sein werden, hängt von mehreren Faktoren ab. Maßgeblichen Anteil dabei wird vor allem die Frage der Betreuung haben.
BETREUUNG
Eines lässt sich bei allen diesen Projekten über Jahre hinweg als Gemeinsamkeit beobachten:ob kleiner Jugendtreff oder großes Jugendzentrum, die Betreuung ist der entscheidende Faktor mit dem das Projekt steht oder fällt.
Die Frage der Betreuung sollte daher gleich zu Beginn der Planung gestellt und den Möglichkeiten entsprechend beantwortet werden.
Der Gedanke an einen unbetreuten - autonomen - Jugendtreff mag zwar anfänglich verlockend erscheinen, sollte jedoch möglichst schnell im Kämmerchen der sozialromantischen Utopien verschwinden: Derartige Versuche verkümmern bestenfalls zu erweiterten Wohnzimmern, in denen nicht selten das Recht des Stärkeren ohne Verbindlichkeiten herrscht.
Geht man also von einer erwachsenen Ansprechperson aus, so bieten sich zwei Modelle der Betreuung:
1. Die ehrenamtliche Bereuung
Ihr kann dann der Vorzug gegeben werden, wenn Räumlichkeiten und Öffnungszeiten auf einem sehr bescheidenen Niveau stehen. Der Hauptgrund für diese Variante wird jedoch in den (nicht vorhandenen) finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde zu suchen sein.
Abgesehen von diesen Bedingungen sollte jedoch immer der hauptamtlichen Betreuung der Vorzug gegeben werden.
Ehrenamtliche Betreuung wird wegen der hohen zeitlichen, aber auch psychischen, Belastung häufig wechseln.
Ein oftmaliger Wechsel der erwachsenen Bezugsperson, gerade wenn die Betreuung auf mehrere Personen aufgeteilt wird, trägt bestenfalls zur Desorientierung der Jugendlich bei und nicht selten werden die Betreuungspersonen gegeneinander ausgespielt.
2. Die hauptamtliche Betreuung
Die Aufgaben dieser Betreuungsperson:
- den laufenden Betrieb aufrecht erhalten
- den Jugendlichen bei Schwierigkeiten mit Rat und Tat zur Seite stehen
- cliquenorientierte bzw. geschlechtsspezifische Jugendarbeit leisten
- parteiisch sein (= auf Seiten der Jugendlichen zu stehen)
- Aktivitäten und Veranstaltungen mit den Jugendlichen erarbeiten und anbieten
- Öffentlichkeitsarbeit für den Jugendtreff betreiben.
Sie sollte daher idealer Weise eine pädagogische Ausbildung und/oder Erfahrungenn in der Jugendarbeit mitbringen. Was nicht ausschließt, dass es dort und da auch Naturtalente gibt.
Wichtig ist somit vor allem, dass diese Person einen "Draht" zu Jugendlichen hat und von ihnen akzeptiert wird.
Die Betreuungsperson ist der zentrale Pfeiler eines Jugendtreffs. An ihrem Geschick liegt es hauptsächlich, ob das "Pflänzchen" Jugendtreff blüht oder verdorrt.
Hinweis: Seit 2001 besteht die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen einen Zivildiener als Betreuungsperson zu beschäftigen.
Nähere Infos dazu gibt es in der Direktion Inneres und Kommunales des Landes Oö. bei Herrn Peter Peraus, Tel. 0732/7720-15265.
RÄUMLICHKEITEN
Einen nennenswerten Einfluss auf die Finanzen hat auch die Entscheidung, welche Räumlichkeiten zur Verfügung stehen und in welchem Zustand sie sich befinden.
Es sollte auch angedacht werden, ob eventuell Räumlichkeiten in der Nähe von Schulen benutzbar sind, da sich dadurch gewisse Synergien hinsichtlich einer Nachmittagsbetreuung ergeben könnten.
Generell wird die Größe des Jugendtreffs vor allem von der Zahl der Zielgruppe, die man im Auge hat, abhängen. Etwa 20 % aller Jugendlichen jener Altersgruppe, die man ansprechen möchte (das "klassische" Alter von Jugendtreffbesucher/-innen liegt zwischen 14 und 18 Jahre), auch wirklich den Jugendtreff frequentieren werden.
TRÄGERSCHAFT
Eine Überlegung sollte auch sein, ob man die Trägerschaft für den Jugendtreff an einen Verein übergibt oder bei der Gemeinde belässt.
Für einen Verein spricht, dass dies eine sehr flexible Struktur ist, mit der ein rasches Reagieren kaum Problem macht, was bei der Zielgruppe unbedingt notwendig ist.
Zu empfehlen ist ein Verein vor allem bei größeren Projekten mit hauptamtlicher Leitung.
Bei kleinen Treffs mit ehrenamtlicher Betreuung verbleibt die Trägerschaft vielfach bei der Gemeinde, da sich die Begeisterung möglicher Kandidat/-innen oft derart in Grenzen hält, dass es fast aussichtslos erscheint einen Vereinsvorstand zu bilden.
JUGENDGERECHTER ZEITPLAN
Da Jugendliche in völlig anderen Zeitdimensionen denken als Erwachsene, muss man jedenfalls beachten, dass ab der Vorstellung der Idee einen Jugendtreff in der Gemeinde einzurichten und der Eröffnung desselben ein für Jugendliche überschaubarer Zeitraum liegt.
Konkret kann man davon ausgehen, dass dies nicht viel länger als ein Jahr sein sollte: Die Wünsche, Bedürfnisse und Befindlichkeiten dieses Alterssegments wechseln derart rasch, dass eine kontnuierliche Arbeit über einen längeren Zeitraum nur sehr schwer möglich ist.
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Wichtig bei allen Überlegungen ist schlussendlich den zukünftigen Jugendtreff der Wahrnehmung der Zielgruppe, aber auch der erwachsenen Bevölkerung zu verankern - also klassische Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.
Dazu gehört nicht nur den Treff bekannt zu machen, sondern vielfach auch ein sensibler Kontakt mit den zukünftigen Anrainern des Projektes bereits in der Phase der Planung.
Nur so können wirklich effizient mögliche und auf den ersten Blick sogar verständliche Befürchtungen sachlich ausdiskutiert werden und Wünsche schon von Beginn an Berücksichtigung finden.
CHECKLISTE
Grundvoraussetzungen
- Dialog mit und Beteiligung von Jugendlichen
- Überparteilichkeit
- Gesicherte finanzielle Mittel
- Jugendgerechter Zeitplan
- Geeignete Räumlichkeiten
Erste Schritte der Planung und des Aufbaus
- Voraussetzungen in Gemeinde abklären
- Bedürfnisse der Jugendlichen erheben
- Eventuell externe Beratung anfordern
- Trägerschaft festlegen/Trägerverein bilden
- Zentrumsleitung engagieren
- Subventionsanträge stellen
- Öffentlichkeitsarbeit betreiben
Zentrumsleitung
- kümmert sich um den laufenden Betrieb
- ist Ansprechperson für die Jugendlichen
- betreibt offene, auch cliquenorientierte und geschlechtsspezifische Jugendarbeit
- führt gemeinsam mit Jugendlichen Veranstaltungen durch
- betreibt Öffentlichkeitsarbeit
- verwaltet Jugendtreff-eigenes Budget
Träger
- ist überparteilich und überkonfessionell
- ist Lobbyist für die Jugendlichen
- fungiert als Arbeitgeber und Ansprechpartner für Treffpunktleitung
- schafft Rahmenbedingungen für die Ermöglichung von Jugendarbeit

