Jugendreferat » Angebote » Ehrenzeichen » Ehrenzeichen-Richtlinien 
Jugendreferat
 Kontakt | Sitemap | Impressum
GIRLS IN DIE TECHNIK +++ REDNERPULT WARTET +++ PEER-EDUCATION +++
  • Jugendportal
  • Home
  • Angebote
    • Aktion@Dialog
    • Ehrenzeichen
      • Ehrenzeichen-Richtlinien
      • Ehrenzeichen 2010
      • Ehrenzeichen 2008
    • Integration & Migration
    • Jugendarbeit
    • Jugendheim Castelfeder
    • Jugendkarte
    • Jugendschutz
    • Kommunal
    • Schulaktionen
    • Seminare
    • Seminar-Hinweise
    • Spielpädagogik
    • Wettbewerbe
    • EUweite Angebote
  • Downloads
  • Förderungen
  • Newsletter
  • Infos
  • next
  • Termine
  • Fotos
  • Links
  • WIR

Kontakt

 

JugendReferat des Landes OÖ
4021 Linz, Bahnhofplatz 1
Telefon: (+43 732) 7720-15519
Fax: (+43 732) 7720-216330
Mail: jugend.bgd.postooe.gvat

EHRENZEICHEN

Richtlinien 

Das Ehrenzeichen für Verdienste um die oö. Jugendarbeit in Original

Mit Beschluss vom 19. November 1984 wurde von der Oö. Landesregierung das "EHRENZEICHEN – Verdienste um die oö. Jugend" geschaffen. Damit sollen Personen ausgezeichnet werden, "die sich im Rahmen der außerschulischen Jugenderziehung um die Jugend des Landes Oberösterreich außergewöhnliche Verdienste erworben und hervorragende Leistungen erbracht haben".

 

KRITERIEN FÜR DIE VERLEIHUNG

Das Ehrenzeichen kann in Abstimmung mit JugendLandesrätin Mag. Doris Hummer nur an Personen verliehen werden, die sich um die Jugend des Landes Oberösterreich außergewöhnliche Verdienste erworben und hervorragende Leistungen erbracht haben. Das Ehrenzeichen können in der Jugendarbeit tätige oder um die Jugend verdiente Personen erhalten:

 

1) Hauptamtlich in der Jugendarbeit tätige Personen

  • mindestens fünfjährige Tätigkeit bei einer Jugendorganisation oder einer behördlichen oder privaten Jugendeinrichtung (z.B. Jugendzentrum, Jugendherberge, ...)
  • hervorragende Gesamtqualifikation
  • hervorragende Einzel- und Sonderleistungen
  • Abschluss der hauptamtlichen Tätigkeit oder schon vorher aufgrund einer Sonderleistung

 

2) Ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätige Personen

a)

  • mindestens dreijährige Tätigkeit
  • überörtliche Verantwortung
  • hervorragende Gesamtqualifikation
  • Abschluss der ehrenamtlichen Tätigkeit oder schon vorher aufgrund von Sonderleistungen

b)

  • unabhängig von der Dauer der Tätigkeit
  • auch bei normal örtlicher Verantwortung
  • für hervorragende, außergewöhnliche Einzelleistungen

 

3) Sonstige Personen, die sich außerhalb von Jugendorganisationen besondere Verdienste um die Jugend des Landes erworben habenz.B. ArchitektInnen von Jugendbauten, Wissenschaftler/-innen der Jugendforschung, selbstlose Sponsor/-innen, Autor/-innen, Journalist/-innen und sonstige Personen aus dem Bereich der Massenmedien, bei Behörden für die Jugendarbeit Verantwortliche, usw.

 

Die in 1) – 3) genannten Personen müssen auch nach ihrer Tätigkeit in der Jugendarbeit im Berufs- und Privatleben volle Anerkennung finden.

 

VORGANGSWEISE

Anträge können ausschließlich von der Landesleitung der im Oö. Jugendbeirat vertretenen Jugendorganisationen eingereicht werden.

Der Antrag der Jugendorganisationen wird vom JugendReferat des Landes Oö. bearbeitet und dem politischen Jugendreferenten zur Genehmigung vorgelegt. Die Oö. Landesregierung beschließt die Verleihung.

Wir ersuchen um Verwendung des FORMBLATTES.

Dieses - persönlich unterschrieben - einsenden an:

JugendReferat des Landes Oö., Bahnhofplatz 1, 4021 Linz.

 

AUSKÜNFTE

Gertrude Kurzbauer, Tel. 0732/7720-15519

ANTRAG AUF EHRUNG

 

zum Meldeformular

Land Oberösterreich
Jugendservice4you
Webdesign Cyberhouse
zum Seitenanfang